Der geltende Entwicklungsplan sieht unter den Kleinkinderbetreuungsdiensten den Tagesmütter-/Tagesväterdienst vor.
Unter Tagesmütter-/Tagesväterdienst versteht man die Tätigkeit jener Personen, welche berufsmäßig ein oder mehrere Kinder anderer Familien in der eigenen Wohnungen betreuen. Sie bieten einen Dienst an, der durch familiäre Atmosphäre und einen erzieherisch sinnvoll strukturierten Tagesablauf gekennzeichnet ist, um flexibel den Bedürfnissen der Familien entgegenzukommen.
Tagesmütter/Tagesväter sind entsprechend ausgebildete Fachkräfte, die in ihrer eigenen Wohnung Kleinkinder im Alter von drei Monaten bis vier Jahren, welche noch nicht den Kindergarten besuchen, betreuen.
Bei Bedarf können Kinder bis zum sechsten Lebensjahr von Tagesmüttern/Tagesvätern betreut werden.
Die Tagesmütter/Tagesväter werden von den Sozialgenossenschaften bereitgestellt, die auch für die qualitativ hochwertige Betreuung verantwortlich sind.
Der Zugang zum Dienst wird von den verbindlichen Vorrangskriterien gemäß Artikel 4 des Beschlusses der Landesregierung Nr. 889/2016 geregelt.
Die Mindest- und Höchsttarife werden jährlich mit Beschluss der Landesregierung festgelegt.
Die Spesen für die Familien sind abhängig von der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Familiengemeinschaft. Eine eventuelle Tarifbegünstigung wird auf der Grundlage des Dekrets des Landeshauptmanns von Bozen Nr. 30/2000 „Durchführungsverordnung zu den Maßnahmen der finanziellen Sozialhilfe und zur Zahlung der Tarife der Sozialdienste“ berechnet. Zur diesbezüglichen Berechnung muss der entsprechende Antrag zusammen mit der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEWE) vorgelegt werden.
Die Tarifbegünstigung wird für höchstens 1.920 Betreuungsstunden pro Jahr gewährt.
Sollte das Kind einen geringeren Zeitraum in Anspruch nehmen, werden die Stunden mit Tarifbegünstigung im Verhältnis gekürzt.
Lehnt die Familie einen geeigneten Betreuungsplatz in der Wohnsitzgemeinde bzw. in der Gemeinde des ständigen Aufenthaltes des Kindes ab und nimmt stattdessen Betreuungsstunden in einer anderen Gemeinde in Anspruch, wird der Stundentarif zu Lasten der Familie um 1,00 Euro, Mehrwertsteuer inbegriffen, erhöht.
In diesem Fall reduziert sich der Anteil der Wohnsitzgemeinde bzw. der Gemeinde des ständigen Aufenthaltes um diesen Betrag.
Im Rahmen der Gemeindenfinanzierung ist die Gemeinde Leifers verpflichtet sich an den Führungskosten zu beteiligen.
Alle Informationen betreffend den Dienst können sich die Eltern an die diesen Dienst anbietenden Genossenschaften wenden oder an die
Familienagentur
Gebäude 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1
39100 - Bozen
Tel. +39 0471 418360
Fax +39 0471 418379
E-mail: agenziafamiglia@provincia.bz.it
PEC: familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it
alla pagina http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1003741