Wahlausweis

Allgemeine Informationen
Der Wahlausweis, ist jenes Dokument, welches zusammen mit einem gültigen Personalausweis die Ausübung des Wahlrechtes ermöglicht und gleichzeitig die ordnungsgemäße Eintragung in die Wählerlisten der Wohnsitzgemeinde bestätigt.
Der Wahlausweis enthält außer den meldeamtlichen Daten die Angabe der Wahlsektion, den Wahlsitz und den Wahlkreis. Außerdem sind achtzehn Felder enthalten, auf denen der Wahlsitzpräsident bei jedem Wahlgang einen Stempel anbringt.
Der Wahlausweis ist ein Dauerausweis und muss sorgfältig aufbewahrt werden, um bei jeder Wahl oder Volksbefragung das Wahlrecht ausüben zu können.
Nach einer meldeamtlichen Eintragung wird mittels Gemeindezustellboten ein neuer Wahlausweis zugestellt und es wird per Post eine selbstklebende Etikette mit Hinweis einer Änderung der Adresse oder der Wahlsektionsnummer zugeschickt.

Änderung der Daten
Die Änderungen der Daten auf dem Wahlausweis werden direkt vom Wahlamt durchgeführt, indem es per Post eine selbstklebende Etikette zuschickt. Der Inhaber des Ausweises muss die Etikette im dafür vorgesehenen Feld anbringen.

Wohnsitzwechsel
Nach dem Wohnsitzwechsel in eine andere Gemeinde wird dem Wähler ein neuer Wahlausweis übergeben und der alte Wahlausweis eingezogen.

Beschädigung – Verlust – Diebstahl
Bei Verlust oder Beschädigung des Wahlausweises wird vom Wahlamt auf schriftlichen Antrag des Wählers ein Duplikat ausgestellt. Im Falle von Diebstahl muss der Wähler die Anzeige, die bei den zuständigen Ämtern der öffentlichen Sicherheit gemacht wurde, beilegen.

Zuständig

Formulare