Selbsterklärung

Am 15. September 2020 ist das Gesetzesdekret Nr. 76/2020, umgewandelt mit Gesetz Nr. 120/2020 (Dekret über Vereinfachungen), in Kraft getreten.

Der Art. 30-bis führt eine wichtige Neuheit in Bezug auf die Verwendung der Selbstbescheinigung ein, die nicht mehr nur in den Beziehungen zwischen Bürgern und öffentlichen Ämtern / Verwaltern öffentlicher Dienstleistungen, sondern auch in den Beziehungen zwischen dem Bürger und einer anderen Privatperson, ohne Unterschied (z.B. Banken, Versicherungen, Sportverbände, Steuerbeistandszentren, privater Arbeitgeber usw.) auferlegt wird.

Daher sind jetzt sowohl Privatpersonen als auch öffentliche Ämter VERPFLICHTET, die Selbstbescheinigung und die Ersatzerklärung zum Notorietätsakt entgegenzunehmen.

Warum ist es vorteilhaft, die Selbstbescheinigung in Anspruch zu nehmen?

Die meldeamtlichen Bescheinigungen unterliegen der Zahlung der Stempelmarke in Höhe von € 16,00, während die Selbstbescheinigungen kostenlos sind, da der Bürger eine Erklärung auf einfachem Papier abgibt und darauf keine Stempel der Gemeinde oder Unterschriften öffentlicher Beamten, vor allem von Melde- oder Standesbeamten, erforderlich sind.

Es ist nicht mehr notwendig, sich zum Schalter zu begeben, um eine Bescheinigung anzufordern, wodurch Zeit und Geld gespart werden. Es reicht nämlich aus, die von der interessierten Partei ausgefüllte und unterschriebene Selbstbescheinigung dem danach anfragenden Privaten (z.B. Versicherungen, Banken, private Arbeitgeber, Steuerbeistandszentren…) vorzulegen. Derselbe kann die Überprüfung der Richtigkeit der Selbsterklärung bei der betreffenden Verwaltung beantragen, vorbehaltlich Ermächtigung von Seiten des Erklärers.

Wie fülle ich die Selbstbescheinigung aus? ANPR hilft!

Es wird daran erinnert, dass die Gemeinde Leifers ab dem 12. Februar 2021 das National Resident Population Registry (ANPR) übernommen hat.

Das bedeutet, dass die personenbezogenen Daten in der nationalen Datenbank gespeichert und ständig aktualisiert werden und von jeder interessierten Partei direkt eingesehen werden können, ohne sich an den Gemeindeschalter wenden zu müssen.

Das ANPR-System www.anagrafenazionale.interno.it, auf das über den aktivierten elektronischen Personalausweis, die National Service Card (aktivierte Sanitätskarte) oder mittels SPID zugegriffen werden kann, ermöglicht es Ihnen daher, Ihre persönlichen Daten zu konsultieren, aber auch folgende Selbstbescheinigungen in korrekter Weise auszudrucken:

  • Persönliche Daten: Name, Nachname, Steuernummer, Geschlecht, Geburtsort und -datum, Registrierungsdaten der Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaft
  • Identitätskarte: Nummer, Typ (Papier oder digital), für das Ausland gültig oder nicht, Ablaufdatum, ausstellende Gemeinde
  • Ehe / Zivilunion: Daten des Ehepartners, Ort und Datum der Trauung, Registrierungsdaten der Trauungsurkunde, Informationen zu Trennung und Scheidung
  • Daten bezüglich der Familienzusammensetzung: Liste der Mitglieder, die den Familienstand bilden, mit Angabe des Verwandtschaftsgrades mit dem Inhaber des persönlichen Datenblatts
  • Wohnort / andere Kontaktdaten: Wohnadresse und Rechtswirkung (für die Daten zur Vorgeschichte des Wohnsitzes ist es erforderlich, das Meldeamt zu kontaktieren)
  • Lebensbescheinigung.

Wie überprüfe ich die selbst erklärten Daten?

Die Privaten können die Richtigkeit der ihnen gegenüber abgegebenen Erklärungen kostenlos überprüfen, indem sie sich mittels PEC anag.laives.leifers@legalmail.it oder E-Mail servizi.demografici@comune.laives.bz.it an das Amt für demografische Dienste wenden.

Dem Antrag auf Überprüfung der Richtigkeit muss die vom Bürger erstellte und unterzeichnete Selbstbescheinigung beigefügt werden, auf welcher im unteren Abschnitt folgende Ermächtigung aufscheinen muss: "Ich ermächtige die Privaten, die diese Selbstbescheinigung erhalten, sich zur Überprüfung der darin enthaltenen Daten an die zuständigen Verwaltungen zu wenden".

Das Amt für demografische Dienste wird die Richtigkeit der Daten bestätigen und ergänzte Daten kostenlos anführen, sollten die vom Bürger angeführten Angaben falsch oder unvollständig sein.

Zuständig

Formulare