Elektronische Identitätskarte - EIK

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Die Gemeindeverwaltung informiert, dass ab dem 20.07.2020 alle Bürger von Leifers die Ausstellung einer elektronischen Identitätskarte beantragen können.

Wer

Die elektronische Identitätskarte wird allen in Leifers ansässigen Bürgern ausgestellt, sowohl italienischen als auch ausländischen Staatsbürgern. Zur Zeit ist es nicht möglich, die elektronische Identitätskarte an im Ausland ansässige Bürger (AIRE) auszustellen.

Vormerkung

Die elektronische Identitätskarte wird nur zu einem vorher vereinbarten Termin ausgestellt. Ein Termin kann über den online Reservierungsdienst vereinbart werden. Bei jedem vereinbarten Termin wird jeweils nur eine Identitätskarte ausgestellt. Sollten mehrere Familienmitglieder die Identitätskarte beantragen, muss für jeden einzelnen ein eigener Termin festgelegt werden. 

Wie

Für die Ausstellung der elektronischen Identitätskarte ist es erforderlich, zum vorgemerkten Termin persönlich am Schalter zu erscheinen, und zwar mit:

  1. der vorherigen Identitätskarte;
  2. im Falle von Verlust oder Diebstahl: es ist erforderlich die Anzeige an die Ordnungskräfte und ein zusätzliches Dokument zur Identifizierung vorzulegen;
  3. im Falle von Beschädigung: falls die Nummer der Identitätskarte unleserlich sein sollte, ist es erforderlich die Anzeige an die Ordnungskräfte und ein zusätzliches Dokument zur Identifizierung vorzulegen;
  4. ein aktuelles Passfoto (es darf nicht älter als 6 Monate sein) auf hellem Hintergrund: siehe Standard ICAO;
  5. Gesundheitskarte;
  6. für Eu-Bürger: die Identitätskarte des Herkunftslandes oder den Reisepass;
  7. für Nicht-Eu-Bürger: den Reisepass und die gültige Aufenthaltsgenehmigung.

Achtung: Bei Änderung der Daten wie z.B. Familienstand, Wohnsitz oder Beruf muss die Identitätskarte nicht erneuert werden. Die Identitätskarte, die nicht für die Ausreise ins Ausland gültig ist, ist mit einem entsprechenden Vermerk versehen. 

Fingerabdruck und Unterschrift

Zum Zeitpunkt der Antragstellung werden die biometrischen Daten erhoben, und zwar außer der Unterschrift, die Fotografie und die Fingerabdrücke des Antragstellers.

Organ- und Gewebespenden

Bei der Beantragung der elektronischen Identitätskarte kann jeder Volljährige die Willenserklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben.

Gültigkeitsdauer

  • 3 Jahre für Minderjährige von 0 bis 3 Jahre; 
  • 5 Jahre für Minderjährige von 3 bis 18 Jahre;
  • 10 Jahre für Volljährige.

Kosten

Die Kosten für die elektronische Identitätskarte betragen 22,20 €. Zahlungsmöglichkeiten: in bar bzw. mit einer PagoBancomat-Karte.

PIN und PUK

Bei der Ausstellung der elektronischen Identitätskarte wird der erste Teil der PIN-Nummer und der PUK-Nummer am Schalter ausgehändigt. Der zweite Teil der Nummern wird in einem geschlossenen Umschlag, zusammen mit der Identitätskarte, zugesandt.
Diese sind zweckdienlich, um mit der elektronischen Identitätskarte auf digitale Online-Dienste der öffentlicher Verwaltungen zuzugreifen. Weitere Informationen sind unter folgenden Links verfügbar: https://www.cartaidentita.interno.gov.it/cittadini/entra-con-cie/ - https://my.civis.bz.it/public/de/elektronischer-personalausweis-cie.htm 

Lieferzeit

Die elektronische Identitätskarte wird vom Polygrafischen Institut innerhalb von sechs Arbeitstagen mittels Einschreiben, an die vom Bürger angegebene Adresse, geschickt. Falls der Antragsteller/Delegierte zur Entgegennahme zum Zeitpunkt der Zustellung nicht anwesend sein sollte, wird eine Mitteilung hinterlassen, aus der alle Informationen zur Abholung der Identitätskarte entnommen werden können.

Minderjährige

Die Vorgehensweise zur Ausstellung der Identitätskarte für Minderjährige ist dieselbe wie für Volljährige. Um das Dokument zu beantragen, ist die Anwesenheit des Minderjährigen und der Eltern erforderlich. Falls ein Elternteil verhindert sein sollte, persönlich beim Schalter vorzusprechen, kann es das untenstehende Formular ausfüllen und unterschreiben und die Kopie eines gültigen Erkennungsausweises beilegen. Die vollständige Erklärung wird dann vom Elternteil, welches persönlich am Schalter zusammen mit dem Minderjährigen erschient, vorgelegt.

Kinder unter 12 Jahren sind von der Abgabe der Fingerabdrücke und der Unterschrift befreit. Auf der für das Ausland gültigen Identitätskarte für Minderjährige unter 14 Jahren, können auf Anfrage die Namen der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten angegeben werden.

Identitätskarte - Antrag und Erklärung für Minderjährige

Ausreise von Minderjährigen unter 14 Jahren mit Begleitperson

Minderjährige unter 14 Jahren, die zusammen mit einer Begleitperson, die nicht einer der Eltern ist, ins Ausland fahren, benötigen eine Einverständniserklärung von Seiten der Eltern, welche vorab von der Quästur abgezeichnet werden muss. In diesem Fall braucht der Minderjährige eine fürs Ausland gültige Identitätskarte. Die Eltern müssen außerdem in der Quästur, mittels entsprechendes und von beiden Eltern und von der Begleitperson unterschriebenes Formular, ein Nulla-Osta beantragen.



Zuständig

Formulare