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Einschreibungen in der Kinderhort Erziehungsjahr 2023 - 2024

Kinderhort

Ansuchen und Anmeldefristen.

 Die Zulassung zum Kinderhort ist Kinder zwischen drei Monaten und drei Jahren vorbehalten.

Die Ansuchen um Aufnahme können vom 1. Februar bis 30 April 2023 abgegeben werden (für Kinder, die im Mai 2023 geboren wurden, kann das Gesuch bis zum 31.Mai 2023 abgegeben werden). Im Juni ist keine Antragstellung möglich.

ACHTUNG: Im Monat Juni ist es nicht möglich das Ansuchen zur Aufnahme in den Kinderhort abzugeben. Am der 1. Juli werden dann erneut Ansuchen angenommen und eventuell freiwerdende Plätze werden aufgrund der kontinuierlich angepassten Rangordnung vergeben.

ABGABE DER ANSUCHEN.

Das Formular muss ausgefüllt, von beiden Eltern oder gesetzlichen Vertreten unterschrieben und beim Amt V – Sozialwesen und Kultur, im 2 Stock des Rathauses, Zimmer 211 während der Öffnungszeiten eingereicht werden (Montag , Dienstag, Mittwoch, Freitag 09.00 – 12.30 Uhr, Donnerstag 09.00-12.30 / 14.30-17 Uhr).

Die Berechnung des Faktors der wirtschaftlichen Lage (FWL) ist für das Einreichen des Ansuchens notwendih. Die dafür notwendige Unterlage Durp ist kostenlos bei den Patronaten, KVW, oder anderen Steuerbeistandszentren erhältlich.

  • Autor: br1

11.04.2023