ESB - Einheitschalter für Bauwesen

Mit dem Inkrafttreten am 1. Juli 2020 des Landesgesetzes "Raum und Landschaft" sind Anträge um Baugenehmigung, Zertifizierte Meldungen des Tätigkeitsbeginns für Bausachen (ZeMeT), Beeidete Baubeginnmitteilungen (BBM), Anträge für landschaftsrechtliche Genehmigungen und Meldungen der Bezugsfertigkeit (ZeMeT Bezugsfertigkeit) über das Onlineportal SUE/ESB - Einheitsschalter für das Bauwesen an die Gemeinde zu übermitteln.

In den SUE/ESB - Einheitsschalter für das Bauwesen muss über den SUAP - Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten eingestiegen werden. Dabei ist zuerst die zuständige Gemeinde auszuwählen und nach zweimaligem Anklicken des Menüpunktes „COMPILA UNA PRATICA“ sowie nach erfolgter Authentifizierung kann die deutsche oder italienische Sprache ausgewählt werden. Für das Ausfüllen des Onlineformulars ist dann der Tätigkeitsbereich „Bauwesen“ auszuwählen.
Der Zugang zum Einheitsschalter erfolgt unter folgender Internetadresse:
https://www.impresainungiorno.gov.it/

Weitere Informationen und Hilfestellungen zur Benutzung dieses Onlineportals sind unter der Grünen Nummer 800 090 386 von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr erhältlich.


Verordnung für die Organisation der Verwaltungsverfahren und Einrichtung der Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten

Kontakt

Kontaktdaten von ESB - Einheitschalter für Bauwesen
AdresseWEISSENSTEINERSTRASSE 24
39055 LEIFERS
Zimmer115
Telefon+39 0471 595718
E-Mail (offiziell)urbanistik@gemeinde.leifers.bz.it
Zertifizierte E-Mail-Adresseurban.laives.leifers@legalmail.it

Leiterin Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten ex Art. 63 L.G. 9/2018

Leiter der Organisationeinheit

MitarbeiterInnen

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