Ansuchen um Eintragung in die Zusatzwählerliste für Bürger eines Staates der Europäischen Union

Es wird bekanntgegeben, dass jede/r nicht italienische Staatsbürger/in eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, in eine Zusatzwählerliste eingetragen werden kann, um ihr/sein Wahlrecht für die anstehende Wahl der Gemeindeorgane ausüben zu können, welche am 26.05.2024 stattfinden wird. Für die Ausübung des Wahlrechts muss ein entsprechender Antrag an den Bürgermeister bzw. an das Wahlamt der Wohnsitzgemeinde innerhalb des verbindlichen Termins vom 16.04.2024 gestellt werden. Für weitere Informationen können Sie sich an das Wahlamt der Gemeinde wenden.

04.04.2024