Besetzung von öffentlichem Grund

Die Ermächtigungen für die Besetzung des öffentlichen Grundes für die verschiedensten Bedürfnisse können beim Amt der Ortspolizei angefordert werden. Die Anträge müssen auf dem eigenen Vordruck schriftlich abgefasst und 15 Tage vorher eingereicht werden, außer bei dringenden oder unvorhersehbaren Fällen.

Betrifft die Anfrage zur öffentlichen Grundbesetzung den zeitweiligen Verkauf, den zeitweiligen Verkauf von Saisonprodukten oder den Verkauf eigener Kunstwerke muss das untenangeführte Formular ausgefüllt - und zwei Stempelmarken zu jeweils € 16,00 beigelegt werden.
Das obgenannte Formular kann entweder mittels PEC an die Adresse aagg.laives.leifers@legalmail.it oder via E-mail an die Adresse licenze@comune.laives.bz.it abgegeben werden.
O.N.L.U.S. Vereinigungen, sowie beim C.O.N.I. eingetragene Sportvereine sind von der Stempelsteuer befreit.

Die Besetzung unterliegt der Zahlung der Marktgebühr oder Vermögensgebühr im Rahmen der geltenden Verordnung und der Vorschriften, welche die zuständigen Ämter anordnen, und sie sieht die Bezahlung von zwei Stempelsteuer zu € 16,00 vor.
Im Fall von Ausstellung einer Verkehrsanordnung müssen drei Stempelsteuer zu € 16,00 beigelegt werden.

Bei  jedem Ansuchen muss die geeignete Ersatzerklärung für den Erwerb der Stempelmarken benützt werden.


Zuständig

Formulare