Ansuchen um Rückerstattung der Kaution

Worum geht es?
Wer infolge einer Ermächtigung für Aushubarbeiten auf öffentlichen Flächen eine Kaution hinterlegt hat und die Voraussetzungen für die Rückerstattung derselben besitzt, kann mittels entsprechendem Vordruck, der auf dieser Seite heruntergeladen werden kann bzw. beim Protokollamt oder mittels E-Mail an die zertifizierte E-Mail-Adresse cantierebauhof.laives.leifers@legalmail.it, den Antrag um Rückerstattung einreichen.

Termine und Fälligkeiten
Der Antrag kann frühestens sechs Monate ab Schließung des Aushubs gestellt werden.

Zu beachten
Der Antragsteller der Ermächtigung zur Durchführung von Aushubarbeiten und der Antragsteller um Rückerstattung der Kaution müssen ein und derselbe sein.


Zuständig

Formulare