Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen hat die Autonome Provinz Bozen die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 6 vom 20.07.2026 zur Schonung der Wasserreserven erlassen.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
- Bewässerungsverbot: Das Gießen von Gärten und Grünflächen ist zwischen 08:00 und 19:00 Uhr untersagt (nur alle 3 Tage erlaubt).
- Waschen & Reinigung: Das private Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser sowie das Reinigen von Straßen/Plätzen ist verboten.
- Landwirtschaft: Einschränkungen der Beregnung mit Sprinkleranlagen zwischen 06:00 und 21:00 Uhr.
Die Bevölkerung wird dazu angehalten, ihren Wasserverbrauch auf das unbedingt Notwendige zu beschränken.
Alle Einzelheiten entnehmen Sie bitte der angehängten Verordnung:
Aufruf zur Einsparung von Wasser