Wasserknappheit: Aufruf zum Wassersparen und wichtige Verbote

Alle Einzelheiten entnehmen Sie bitte der angehängten Verordnung.

Veröffentlichungsdatum:

21.07.2026

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Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen hat die Autonome Provinz Bozen die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 6 vom 20.07.2026 zur Schonung der Wasserreserven erlassen.  

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:  

  • Bewässerungsverbot: Das Gießen von Gärten und Grünflächen ist zwischen 08:00 und 19:00 Uhr untersagt (nur alle 3 Tage erlaubt).  
  • Waschen & Reinigung: Das private Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser sowie das Reinigen von Straßen/Plätzen ist verboten.  
  • Landwirtschaft: Einschränkungen der Beregnung mit Sprinkleranlagen zwischen 06:00 und 21:00 Uhr.  

Die Bevölkerung wird dazu angehalten, ihren Wasserverbrauch auf das unbedingt Notwendige zu beschränken.

Alle Einzelheiten entnehmen Sie bitte der angehängten Verordnung:

Aufruf zur Einsparung von Wasser


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Zuletzt aktualisiert: 27.07.2026, 15:01 Uhr

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