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Inbetriebnahme der Heizanlagen VerordnungNr. 67

heinzanlagen

DER BÜRGERMEISTER verfügt die Inbetriebnahme der Heizanlagen während der Wintersaisonen, ist auch im Zeitraum 01.10. – 14.10. und 16.04. – 10.05. erlaubt, wenn die vom Landeswetteramt (http://www.provincia.bz.it/meteo/home.asp) mitgeteilten Außentemperaturen für die darauffolgenden 3 Tage (oder mehr) gleichzeitig Tagesmindesttemperaturen von < 10°C und Tageshöchsttemperaturen von < 18°C vorsehen. Die tägliche Inbetriebnahme ist in diesem Zeitraum für höchstens 7 (sieben) Stunden, aufgeteilt auf die Morgen- und Abendstunden, ohne Berücksichtigung der zentralen Tagesstunden, erlaubt. Die Bürger und die Kondominiumsverwalter werden aufgefordert, diese vom DPR 74/2013 gewährte Ermächtigung umsichtig anzuwenden, um Energieverschwendungen und die Freigabe von unnützen, zusätzlichen und umweltschädlichen Abgasen (CO2, NOx) und von PM10, zu vermeiden. Vorliegende Verordnung ist bis zum Widerruf derselben gültig.

  • Autor: br1

20.04.2024