Gemeindeverordnung über die Videoüberwachung

Gemeindeverordnung zur Regelung der Videoüberwachung im Gemeindegebiet. Sie legt die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Zweckbindung fest, beschreibt die technischen und betrieblichen Merkmale des Systems und gibt Richtlinien für den Umgang mit den erhobenen Daten

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Veröffentlichungsdatum

06.05.2026

Beschreibung

Die Gemeindeverordnung über die Videoüberwachung legt die Regeln für die Installation und Nutzung von Überwachungssystemen im Gemeindegebiet fest. Sie stellt sicher, dass die Erfassung und Verarbeitung von Bildmaterial gesetzeskonform, nur bei Notwendigkeit, verhältnismäßig und zu klar definierten Zwecken wie der öffentlichen Sicherheit erfolgt. Das Dokument beschreibt die technischen Merkmale der Kameras, die Datenaufbewahrung, die Zugriffsrechte und die Speicherfristen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten der Gemeinde geregelt und der Schutz der Privatsphäre der Bürger gewährleistet.

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Veröffentlichungsdatum

06.05.2026

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Zuletzt aktualisiert: 06.05.2026, 10:18 Uhr

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