Allgemeine Informationen
Ab dem 1. Juni 2026, mit dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 11 vom 19. Januar 2026, können im AIRE eingetragene Personen den elektronischen Personalausweis (CIE) bei ihrem zuständigen Konsulat oder bei jeder beliebigen italienischen Gemeinde beantragen.
Die CIE wird von „Istituto Poligrafico e Zecca dello Stato“ gedruckt und anschließend per Einschreiben an die Wohnsitzadresse zugestellt, und zwar innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Antragstellung in der Gemeinde.
Dienst auf telefonische Voranmeldung: 0471 595703
Voraussetzungen
Für die Ausstellung der elektronischen Identitätskarte (CIE) für im AIRE eingetragene Personen müssen folgende Voraussetzungen zwingend erfüllt sein:
- die Eintragung im AIRE-Register der jeweiligen Gemeinde;
- die entsprechende Geburtsurkunde ist bereits in den Standesamtsregistern della jeweiligen Gemeinde eingetragen;
- der Antragsteller besitzt eine bestätigte italienische Steuernummer (weitere Informationen hierzu finden Sie auf dem Portal FAST IT);
- die eigenen meldeamtlicher Daten -Personalien, Familienstand, Wohnsitzadresse- sind auf dem aktuellen Stand.
Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind:
- das ausgefüllte Antragsformular für den elektronischen Personalausweis für im AIRE eingetragene Personen bzw. für minderjährige im AIRE eingetragene Personen;
- ein aktuelles Passfoto nicht älter als sechs Monate;
- der bisherige Personalausweis und ein weiteres Ausweisdokument wie der Reisepass;
- im Falle von Diebstahl oder Verlust des bisherigen Personalausweises ist zusätzlich die entsprechende Diebstahls- oder Verlustanzeige der italienischen Ordnungskräfte, erforderlich;
- die bestätigte Steuernummer;
- für Minderjährige: die Einverständniserklärung zur Ausreise der Erziehungsberechtigten. Sollte ein Elternteil nicht persönlich am Schalter erscheinen können, kann die Erklärung mittels des entsprechenden, unterschriebenen Einverständnisformulars zusammen mit der Kopie eines gültigen Ausweisdokuments, eingereicht werden.
Kosten: 22,20€
Formulare
Antrag EIK/CIE für Volljährige
Antrag EIK/CIE für Minderjährige
Rechtsquellen
Gesetz Nr. 11 vom 19. Januar 2026