Ansuchen um Erteilung der Unbedenklichkeitserklärung zur Löschung der Sozialbindung für den geförderten Wohnbau

Ansuchen um Unbedenklichkeitserklärung zur Löschung der Sozialbindung im geförderten Wohnbau laut L.G. 13/1998, einzureichen vom Eigentümer.

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Veröffentlichungsdatum

29.11.2024

Beschreibung

Mit dem Formular können Eigentümer, Miteigentümer oder gesetzliche Vertreter bei der Gemeinde Leifers die Unbedenklichkeitserklärung zur Löschung der Sozialbindung für den geförderten Wohnbau beantragen, gemäß Artikel 68, Absatz 3, sowie Artikel 86, Absätze 5 und 8/bis des Landesgesetzes Nr. 13 vom 17.12.1998.
Es ist zu erklären, dass die Wohneinheit während der gesamten Bindungsdauer von berechtigten Personen bewohnt wurde und keine weiteren Sozialbindungen im Rahmen der Landesförderung bestehen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Kopie eines gültigen Ausweises des/der Antragsteller/s;
  • zwei Stempelmarken zu je 16,00 €;
  • Zahlungsnachweis der Sekretariatsgebühr in Höhe von 30,00 € (IBAN im Formular angegeben);
  • gegebenenfalls eine Bestätigung der Autonomen Provinz Bozen, dass keine Wohnbauförderung auf das Objekt gewährt wurde.
    Der Antrag kann in Papierform oder digital, auch per PEC, eingereicht werden und muss eine gültige PEC-Adresse für die amtliche Kommunikation enthalten. 

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Veröffentlichungsdatum

29.11.2024

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Zuletzt aktualisiert: 25.07.2025, 12:30 Uhr

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