GIS - Rückerstattung

Sollte der Steuerzahler einen höheren Betrag als geschuldet eingezahlt haben, hat der Steuerzahler das Recht auf Rückerstattung des überschüssigen Betrages. Für den Antrag muss der bereit gestellte Vordruck ausgefüllt werden.
Die Rückerstattung kann innerhalb von 5 Jahren ab Zahlungsdatum beantragt werden und erfolgt ausschließlich auf das Kontokorrent lautend auf den Steuerzahler oder den bevollmächtigten Erben und bei Beträgen über 10 €.
Es ist nicht möglich, einen einzigen Antrag für mehrere Steuerjahre zu stellen; für jedes Jahr muss der entsprechende Antrag in Bezug auf das betreffende Jahr eingereicht werden.


Rechtsquellen
Landesgesetz vom 23. April 2014, Nr. 3. Einführung der GIS
Gemeindeverordnung


Zuständig

Formulare