Um was handelt es sich?
Der StoneBrowser dient der Veröffentlichung
des Landesplans für Gruben, Steinbrüche und Torfstiche.
Dieser Fachplan regelt die Nutzung der Flächen für
die Abbautätigkeit im Sinne des L.G. vom 12. August 1976,
Nr. 32 "Bestimmungen über Steinbrüche, Gruben
und Torfstiche" und ist mit Veröffentlichung im Amtsblatt
der Region Trentino Südtirol Nr. 46 vom 05.11.2002 in Kraft
getreten.
Sämtliche Abbaugenehmigungen bezüglich der Abbaugebiete,
die bei In-Kraft-Treten des Fachplans bestehen, sind bis zu
deren Verfallsdatum weiterhin gültig, auch wenn die betreffende
Fläche nicht im Fachplan aufscheint.
Bitte dieGröße des StoneBROWSERs
wählen:
800x600
1024x768
Welche Möglichkeiten bietet der
StoneBrowser?
U.a. erlaubt es der StoneBrowser folgende Informationen aufzurufen:
Einsicht
in den digitalen Fachplan und Kombinationsmöglichkeit
mit einer Serie weiterer Geodatenschichten
Suche von
Abbauflächen
Anzeige des
Karteiblattes jeder Abbaufläche
Fotoaufnahme
jeder Abbaufläche
Einsichtnahme
in die Richtlinien des Fachplanes
Farborthofotos by
usw.
Im Fachplan vorgesehene Abbaumengen nach
Bezirken und Materialart:
Bezirke
Iertm.
(m³x1.000)
Gestein
(m³x1.000)
Blöcke
(m³x1.000)
Torf
(m³x1.000)
Wipptal
W
1.057
636
80
Eisacktal
I
1.939
153
Pustertal
P
7.701
34
146
Burggrafenamt
B
2.760
1.070
505
Salten
Schlern
SS
2.143
2.375,5
650
Überetsch
Unterland
BA
2.947
507
277
1.395
Vinschgau
V
2.470
4.490
Der Informationsgehalt des Browsers variert je nach Zoom Perspektive.
D.h. Je mehr Sie sich dem Bild nähern, desto detaillierter
wird der Informationsgehalt in Bezug auf die eingezoomte geographische
Zone. Grobe Überblicksinformationen können dabei jedoch
ausgeblendet werden. Ein Themenkatalog stellt 15 Informationskriterien
zur Verfügung. Also, es bleibt dem Benutzer überlassen
welche Infos wie genau aufgerufen werden sollen.
Mit welchen Browser können Sie den StoneBrowser korrekt
anwenden?
Dazu müssen Sie mindestens die Versionen Internet
Explorer 5.5 oder Netscape 4.75 installiert haben. Sollten Sie
schon eine aktuellere Version benutzen, ist diese natürlich
auch kompatibel.
Wichtig:
Diese Internetapplikation hat nur informativen Charakter
und ersetzt in keiner Weise alle herkömmlichen amtlichen
Dokumente und hat keinen Wert als Bescheinigung.