Einige Verfahren können momentan nicht ausschließlich telematisch übermittelt werden. Ein Ampelsystem liefert Ihnen die dazu notwendigen Informationen:
Bei Verfahren, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, muss eine Kopie des über Internet ausgefüllten Gesuches mit der Originalunterschrift des Antragstellers bzw. der Antragstellerin beim Bürgerschalter abgegeben werden!
Verfahren, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, können nur in einigen Fällen online durchgeführt werden, ansonsten muss eine Kopie des über Internet ausgefüllten Gesuches mit der Originalunterschrift beim Bürgerschalter abgegeben werden! (Lesen Sie sorgfältig die Hinweise auf dem Gesuchsformular)
Verfahren, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind können direkt übers Internet abgewickelt werden, wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin eine eingescannte Kopie des Personalausweises oder eines anderen gültigen Dokuments mitschickt.