Allgemeine InformationenUnter Wohnsitz versteht man den ständigen Aufenthaltsort einer Person. Der italienische Staatsbürger, der seinen ständigen Wohnsitz in die Gemeinde Leifers verlegt, muss die Eintragung im Meldeamt der ansässigen Bürger für sich und evtl. für die Mitglieder der eigenen Familie beantragen. Die Erklärung muss vonseiten eines volljährigen Mitgliedes der Familie, innerhalb von 20 Tagen ab erfolgter Abänderung, abgegeben werden. Die Abänderung des Wohnsitzes wird innerhalb von 90 Tagen vorgenommen. Die Identitätskarte wird erst bei Fälligkeit mit Angabe des neuen Wohnsitzes ausgestellt. Erforderliche Voraussetzungen- Italienischer Staatsbürger zu sein
- in der Gemeinde Leifers den eigenen ständigen Wohnsitz zu haben
Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind Für jedes Mitglied der Familie, welches umzieht: - gültige Identitätskarte
- genaue Angabe der Hausnummer, der internen Nummer der Wohnung, des Stockwerkes und des materiellen Anteils (m.A. des Katasteramtes)
- Steuernummer
- Daten des Führerscheins
- Kennzeichen der eigenen Kraft- und Motorfahrzeuge, Anhänger und Mopeds (Hubraum über 50 cc.), da mit der Änderung des Wohnsitzes auch die Änderung der Adresse auf dem Führerschein und auf dem Fahrzeugschein beantragt wird
Betreffende Gesetzgebung L. 27.10.1988, n. 470; D.P.R. 6.9.1989, n. 323 (Regolamento AIRE); D.L. 13.5.1988, n. 69. Zuständiges AmtDemographische Dienste – Meldeamt Gemeinde Leifers, Weissensteinerstraße Nr. 24 Verantwortliche des Verfahrens: Dr. Katia Milanello Tel. 0471 595722-23 Öffnungszeiten: Von Montag bis Freitag 9.00 bis 12.30 Uhr Donnerstag von 14.30 bis 17.00 Uhr Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr |