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Institutionelle Informationen - 05.05.2010  12:09

GEMEINDEIMMOBILIENSTEUER (ICI) 2010 - ERLAGSCHEINE KOMMEN BALD


  • Zum vierten Mal hat das Steueramt der Gemeinde Leifers, in Hinsicht der Fälligkeit der Anzahlung 2010 (16. Juni) die Liegenschaften kontrolliert und die geschuldete Gemeindeimmobiliensteuer von 7.675 Steuerträgern berechnet (ungefähr 93% der gesamten Steuerträger); letztes Jahr wurde die Berechnung für 6.900 Personen durchgeführt.

  • Dieses Jahr, zum Unterschied zum letzten Jahr, wird der bereits mit dem korrekten Betrag ausgefüllte Erlagschein mit der entsprechenden Informationsbroschüre nur jenen Steuerträgern verschickt, die die Gemeindeimmobiliensteuer zu bezahlen haben.

  • Daher erhalten jene Besitzer von Immobilien, die aufgrund eines Freibetrags auf die Hauptwohnungen keine Steuer zu bezahlen haben keine Informationsbroschüre.

  • Das Ziel dieses Dienstes ist jenes, die Bürger an die Gemeindeverwaltung zu nähern und aufgrund des großen organisatorischen Aufwandes wird vonseiten der Steuer zahlenden Bürger eine aktive Mitarbeit verlangt.

  • Zwecks Anzahlung der Gemeindeimmobiliensteuer wird vor Ablauf der Zahlungsfrist (16. Juni 2010) als Anlage des Erlagscheins, vonseiten der Gemeinde auch eine Liste aller Immobilien und Typologien übermittelt, die aus den vorliegenden Daten hervorgehen. Aufgrund dieser Daten wurde die Steuer berechnet. Sollten diese Daten nicht korrekt sein, muss die Gemeindeinmobiliensteuer auf die effektive Besitzsituation neu berechnet werden. Das Steueramt der Gemeinde steht für eventuelle Erklärungen und Neuberechnungen zur Verfügung, allerdings muss man dafür rechtzeitig vorstellig werden.

  • Die Gemeinde kontrolliert die verschiedenen Steuerpositionen, dennoch erhalten Eigentümer von Gewerbeflächen keinen Erlagschein.

  • Alle restlichen Steuerträger erhalten in jedem Fall einen Erlagscheine, mit den diesbezüglichen Daten (ohne geschuldeten Betrag) und eine Informationsbroschüre mit den Neuerung bezüglich der Gemeindeimmobiliensteuer. Diese Steuerträger müssen die Steuer eigenständig errechnen.


(Autor: FC)
 
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